Versprochen!

von 2b am 17. August 2006

Verflucht!
Schon wieder was versprochen: „Und Diskussionen… darüber äussere ich mich in einem der nächsten Beiträge.“ (siehe)

Versprechungen stressen, bis sie eingelöst sind.
Uneingelöste Versprechen verfolgen uns das ganze Leben. Wer solches öfter tut, füllt den Schuldenrucksack immer weiter, bis schliesslich keine Freiheit mehr übrigbleibt. Manche brechen unter dem Rucksack zusammen.
Also sage ich mir: Versprich nur etwas, wenn du mit Sicherheit in der Lage bist, es zu halten!

6 Kommentare »

  1. aber Hallo! Jede Abmachung, die ich eingehe, ist ein Versprechen. Jeder verdammte Termin in meinem Kalender ist das Versprechen, dann dort zu sein.

    Barbara Turweid am 17. August 2006 um 23:08 Uhr

  2. das sehe ich genauso. jeder verpasste termin wirkt als uneingelöstes versprechen: er füllt den rucksack – unausweichlich! ich kenne mehrere chronisch unzuverlässige menschen, die haben nach und nach all ihre freunde verloren – schliesslich auch den ehepartner.
    daher ist es mir auch ein besonderes anliegen, meine termine einzuhalten – und pünktlich da zu sein!
    schon bei der abmachung lasse ich sorgfalt und präzision walten. bin ich ‚mit Sicherheit in der Lage‘, den termin/das versprechen einzuhalten? oder braucht es einschränkungen?

    danke für den hinweis.

    2BD am 17. August 2006 um 23:27 Uhr

  3. Und wie ist das, wenn man einen guten Grund hat für das Nichteinhalten eines Versprechens?

    Alex K. am 18. August 2006 um 22:50 Uhr

  4. der rucksack wird gefüllt

    2BD am 18. August 2006 um 22:52 Uhr

  5. Aber dann würden wir uns ja alle unweigerlich schuldig machen. Auch Unschuldige würden plötzlich schuldig.

    Alex K. am 18. August 2006 um 22:55 Uhr

  6. hallo alex k.! wieder einmal zurück auf dem parkett? shall we dance?
    (auch ein schöner film. wie ist das möglich, dass schauspielerinnen so gut tanzen können…).

    zur sache:
    ja, dem ist so. das ist zumindest meine erfahrung.
    es gibt nämlich ganz verschiedene arten von schuld. in ihrem beispiel mischen sich subjektive unschuld (unbeeinflussbare faktoren) mit objektiver schuld (nichteinlösen eines versprechens).

    aber eine entstandene schuld bedeutet ja oft noch nicht das ende der geschichte. es heisst nicht, dass wir nun ohnmächtig dastehen. meist besteht weiterhin die möglichkeit zum handeln. das heisst, zur wiedergutmachung.
    nur: tun muss man es! auch wenn subjektive unschuld besteht.
    auf meiner unschuld zu bestehen belässt in diesem fall die objektive schuld und schadet mir und meiner inneren freiheit. stresst.
    ausgleich schaffen hingegen tut mir stets gut, schafft gutes – und fällt erstaunlich leicht, wenn man sich einmal dafür entschieden hat. also, was soll’s? muss ich unbedingt recht haben? wem nützt das?

    2BD am 18. August 2006 um 23:21 Uhr

Hinterlasse einen Kommentar